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Kölner Teller DMR 300 mm zum aufkleben

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Durchmesser:

  • KT-300
  • 3,00 kg
Ø 300 mm oder 500mm Höhe: 60 mm Material: Aluguss... mehr
  • Ø 300 mm oder 500mm
  • Höhe: 60 mm
  • Material: Aluguss
  • Gewicht: ca. 2,5 kg
  • empfohlene Geschwindigkeit: ca.

Kleberbedarf pro Teller:

  • ca. 1 kg mit Verlegeschablone
  • ohne Verlegeschablone ca. 2,5 kg
  • seit über 20 Jahren als verkehrsberuhigendes Elemente bekannt
  • hochwertiges Material sorgt für hohe Belastbarkeit
  • Gefahrenpunkte, wie z.B. vor Kindergärten und Schulen werden entschärft
  • lange Lebensdauer, voll recyclebar
  • Einzelelemente ermöglichen leichtes Anpassen an die Örtlichkeit
  • Aufgesetzte Noppen erhöhen die Sicherheit für Radfahrer
  • einfache Selbstverlegung mit 2-Komponenten-Kleber
  • keine Beschädigung der Fahrbahndecke
  • Verklebung auf allen Deckenarten möglich
  • leichtes Entfernen, wiederverwendbar
 

Verlegehinweise

Kölner-Teller werden zweireihig mit einem Achsabstand von 500 mm verlegt. Die Kleberschablone wird an die vormarkierten Hilfslinien angelegt, der angerührte Zweikomponentenkleber wird in die Aussparungen gegossen und mit einem Spachtel abgezogen. Überschüssiges Klebermaterial kann auf dem Schablonenrand verbleiben und weiterverwendet werden. Die Aussparungen in der Kleberschablone spiegeln die Unterfläche des Kölner-Tellers wider.

Die Kölner-Teller werden nur mit dem Rand und den Stützrippen im Kleber verlegt. Eine vertikale Noppenmarkierung weist auf die darunterliegende Stützrippe hin. Die 6-mm-Bohrung dient als Entlüftung und nicht als Markierungszeichen.

Damit Radfahrer die für den Kraftfahrzeugverkehr künstlich geschaffene „Bodenwelle“ problemlos passieren können, empfehlen wir, beidseitig je eine Furt von ca. 1,00 m Breite freizulassen. Zur besseren Sichtbarkeit sollten diese Fahrradwege zur Fahrbahn hin noch durch eine durchgezogene weiße Markierungslinie abgetrennt sein. Wir empfehlen diese Fahrradwege mit einem Piktogramm (VZ Nr. 237 - Sonderweg Radfahrer) zu markieren. Um Kraftfahrer auf die „Bodenwelle“ aufmerksam zu machen, müssen in beiden Fahrtrichtungen je 1 Stück VZ Nr. 274-53 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und je 1 Stück VZ Nr. 112 (Unebene Fahrbahn) aufgestellt werden

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