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Versand und Zahlungsbedingungen

VERSANDKOSTEN

Wir versenden standardmäßig nur innerhalb von Deutschland und Österreich. Je nach Umfang Ihrer Bestellung erfolgt der Versand per DPD, UPS, DHL oder per Spedition. Die jeweils anfallenden Versandkosten können Sie der unten angegebenen Tabelle entnehmen.

Sollten Sie den Versand in ein anderes Land wünschen, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail shop@rumatek.de und nennen Sie uns bitte den Artikel mit der Menge und der Lieferadresse mit dem Land und der entsprechenden Postleitzahl. Wir werden Ihnen dann kurzfristig mitteilen, ob wir auch in das gewünschte Land versenden können und Ihnen ggf. die Versandkosten mitteilen, da wir die Versandmöglichkeit und die Kosten vorab bei unserem Versandpartner erfragen müssen.

 Gewicht  zzgl. MwSt.
 inkl. MwSt.
     10 KG       9,00 € 10,44 €
     16 KG     14,00 € 16,24 €
     30 KG     30,00 € 34,80 €
     75 KG     45,00 € 52,20 €
    100 KG     78,00 € 90,48 €
    200 KG     120,00 € 139,20 €

LIEFERBEDINGUNGEN

§ 1 ALLGEMEINES

1. Unsere Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Unternehmer im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Soweit in den nachstehenden Lieferungsbedingungen die Bezeichnung „Besteller” verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.

§ 2 ANGEBOT UND ABSCHLUSS

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen.

Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen der Schriftform.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Fa. Rainer Rupp Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich” bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Preise gelten „ab Werk”, ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet.

3. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.

4. Montagekosten werden grundsätzlich separat berechnet.

5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.

7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden.

8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 GEFAHRÜBERGANG

1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk”.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Ver-sendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist.

3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist.

4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Vorstehende Nummern 1 bis 4 gelten auch für Teillieferungen.

§ 5 LIEFERZEITEN

1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin zugesagt worden.

2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von der Fa. Rainer Rupp nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert.

Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können sowohl der Besteller als auch die Firma Rainer Rupp ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

1.Die Firma Rainer Rupp behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Rainer Rupp nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache herauszuverlangen.Die Firma Rainer Rupp ist nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind.

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